Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) ab Juni 2025: Verpflichtung zur digitalen Barrierefreiheit

barrierefreies Internet

Ab dem 28. Juni 2025 tritt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft, das Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG): 12 Schritte zur digitalen Barrierefreiheit

Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) ist ein österreichisches Gesetz, das die Barrierefreiheit im Internet regelt.

Dies betrifft insbesondere Unternehmenswebsites, die für Verbraucher*innen zugänglich sein müssen.

Ausnahmen und Grenzen:

  • Kleinstunternehmen: Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeiter*innen und einem Jahresumsatz von maximal 2 Millionen Euro sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.
  • Unverhältnismäßige Belastung: Wenn die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen zu einer grundlegenden Veränderung des Produkts oder der Dienstleistung führen würde oder eine unverhältnismäßige Belastung für das Unternehmen darstellt, kann eine Ausnahme geltend gemacht werden. wko.at

Es ist von großer Bedeutung, dass die Ausnahmeregelungen des BaFG nur unter strengen Voraussetzungen gelten und sorgfältig im Einzelfall geprüft werden. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den gesetzlichen Vorgaben auseinandersetzen und entsprechende Schritte zur Sicherstellung der Barrierefreiheit einleiten, um mögliche Sanktionen zu vermeiden.

Ab dem 28. Juni 2025 drohen bei Verstößen gegen die Regelungen Verwaltungsstrafen, die bis zu 80.000 Euro betragen können.

Was bedeutet Barrierefreiheit?

Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Inhalte für alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, nutzbar sind. Dabei spielen Faktoren wie Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Lesbarkeit eine zentrale Rolle. Insbesondere leicht verständliche Texte und eine klare Strukturierung sind wichtig, um Informationen zugänglich zu machen.

Das WZG basiert auf der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit und soll sicherstellen, dass öffentliche Stellen ihren Verpflichtungen gerecht werden. Um dies zu erreichen, orientiert sich das Gesetz an technischen Standards wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).

Ein zentraler Bestandteil des WZG ist auch die Erstellung einer Barrierefreiheitserklärung, die den aktuellen Stand der Zugänglichkeit beschreibt.

12 Schritte zur Umsetzung des WZG

1. Anforderungen des WZG kennen: Verstehen Sie die gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien, die z. B. Textalternativen für Bilder, barrierefreie Navigation und benutzerfreundliche Inhalte betreffen.

2. Barrierefreiheitsprüfung durchführen: Prüfen Sie Ihre Website auf Barrierefreiheit – mit automatisierten Tools und manuellen Tests. Beispiele für nützliche Werkzeuge sind das WAVE Web Accessibility Evaluation Tool oder der WebAIM Contrast Checker.

3. Klare Website-Struktur: Eine gut strukturierte Website hilft allen Nutzer*innen. Verwenden Sie sinnvolle Überschriften, Absätze und Listen, um die Navigation und das Verständnis zu erleichtern.

4. Barrierefreie Bilder und Videos: Stellen Sie sicher, dass Bilder mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen sind und Videos Untertitel, Transkriptionen oder Audiodeskriptionen bieten. So können alle Menschen die Inhalte verstehen.

5. Lesbare Schriftarten und ausreichende Kontraste: Wählen Sie Schriftarten, die gut lesbar sind, und achten Sie auf hohe Kontraste zwischen Text und Hintergrund. Dies verbessert die Zugänglichkeit für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen.

6. Einfache Navigation: Ermöglichen Sie eine intuitive Navigation mit klaren Menüs, Breadcrumb-Navigation und Suchfunktionen. Dies hilft allen Nutzer*innen, die gewünschten Informationen schnell zu finden.

7. Bedienungshilfen und Tastaturzugänglichkeit: Stellen Sie sicher, dass Ihre Website auch ohne Maus, nur mit der Tastatur, bedient werden kann. Fügen Sie Tastaturkürzel und vergrößbare Schaltflächen hinzu.

8. Mobile Geräte berücksichtigen: Optimieren Sie Ihre Website für verschiedene Bildschirmgrößen und Geräte. Ein responsives Design sorgt dafür, dass die Inhalte auch auf Smartphones und Tablets gut nutzbar sind.

9. Schulungen und Sensibilisierung: Schulen Sie Ihr Team zu barrierefreiem Design und sensibilisieren Sie es für die Bedürfnisse verschiedener Nutzergruppen. Dies fördert eine durchgängig barrierefreie Gestaltung.

10. Verständliche Texte: Schreiben Sie klare und einfache Texte, die für eine breite Zielgruppe lesbar sind. Vermeiden Sie Fachjargon und setzen Sie auf eine klare Strukturierung.

11. Regelmäßige Überprüfung und Wartung: Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess. Überprüfen Sie Ihre digitalen Angebote regelmäßig, um sicherzustellen, dass sie aktuellen Standards entsprechen und mögliche neue Barrieren erkannt werden.

12. Einbindung von Nutzerfeedback: Nutzen Sie das Feedback von Betroffenen und Expert*innen, um Ihre Website kontinuierlich zu verbessern. Durch den direkten Austausch können praxisnahe Optimierungen vorgenommen werden.

Fazit: Barrierefreiheit als Chance

Das WZG ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern bietet öffentlichen Institutionen die Chance, ihre digitalen Inhalte inklusiver zu gestalten. Barrierefreiheit ist ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichberechtigung und verbessert die Nutzungserfahrung für alle.

Nützliche Ressourcen und Links

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